Das können Sie bewegen

Als Richterin oder Richter wählbar sind in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen (§ 34 Abs. 1 Justizgesetz, JG). Sie müssen unabhängig und unvoreingenommen sein (vgl. Art. 30 Abs. 1 Bundesverfassung, BV) und die nötige innere Distanz zur Sache und zu den Prozessparteien wahren. Sie haben den Parteien mit menschlicher Achtung zu begegnen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Sie sollten eine hohe und rasche Verfügbarkeit aufweisen, analytisches Denkvermögen besitzen und entscheidungsfreudig sein. Vorausgesetzt ist es, sich vor den Beratungen/Verhandlungen eingehend mit dem Prozessstoff und dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.

Was Sie dafür auszeichnet

Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter sollen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche für die Aufgabenerfüllung des Gerichts von Bedeutung sind (§ 34 Abs. 3 JG). Dem Strafgericht würde insbesondere Personen mit folgendem Anforderungsprofil dienen:
  • Zusätzliches Fachwissen aus dem sozialwissenschaftlichen, pädagogischen, psychologischen oder einem verwandten Fachbereich (für die Kammer I)
  • Zusätzliches Fachwissen aus dem Treuhand- oder Finanzbereich (für die Kammer II)
Weitere Angaben finden sich unter: Anforderungsprofil nebenamtliche Richter

Was wir Ihnen bieten

Weiterbildung

Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot sowie Unterstützung bei externen Aus- und Weiterbildungen.

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Familie

Zusätzliche Familienzulage von bis zu CHF 200.– pro Monat neben den kantonalen Kinder- und Ausbildungszulagen.

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Gesundheit

Ergonomische Arbeitsplätze sowie Sport- und Bewegungsangebot.

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Ihr Wirkungsfeld

Dem Strafgericht ist in vier Kammern gegliedert und beurteilt als Kollegialgericht mit fünf Mitgliedern erstinstanzlich Anklagen wegen Verbrechen und schweren Vergehen nach Strafgesetzbuch sowie Steuervergehen. In seiner Eigenschaft als Jugendgericht beurteilt es ferner mit drei Mitgliedern alle strafbaren Handlungen von Jugendlichen, soweit dafür nicht die Jugendanwaltschaft zuständig ist.

Das Zwangsmassnahmengericht ist ein erstinstanzliches Gericht und organisatorisch dem Strafgericht angegliedert. Es ist zuständig für die Anordnung oder Genehmigung von Zwangsmassnahmen nach der Strafprozessordnung (z.B. Untersuchungshaft oder Telefonüberwachungen) und nach dem Ausländer- und Polizeirecht

Ihr Arbeitsort

Alle offenen Stellen und Online Bewerbung auf: www.sz.ch/jobs

Ihr neuer Arbeitgeber

Die rund 2300 Mitarbeitenden sorgen sich im Kanton Schwyz um die Anliegen der Bevölkerung und führen im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden öffentliche Aufgaben aus. Die kantonale Verwaltung ist der grösste Arbeitgeber im Kanton Schwyz. Die Mitarbeitenden erfüllen ihren verantwortungsvollen Auftrag in ihrer täglichen Arbeit und verbessern die Qualität und die Effizienz ihrer Tätigkeit stetig.

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